In letzter Zeit ging die politische Diskussion um die Neuregelung der Umsatzsteuer auf die Dienstleistungen der Deutschen Post durch die Presse. Am 26.03.2010 hat der Bundesrat seine Entscheidung getroffen und dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes zugestimmt.
Das sind die wichtigsten Auswirkungen ab dem 01.07.2010:
Betroffen von der Umsatzsteuer-Neuregelung sind vor allem Geschäftskunden der Deutschen Post AG. Hier gilt ab dem 1. Juli der Stuersatz von 19 Prozent - z.B. für die Infopost, die Nachnahme, das Postvertriebsstück oder die Pressesendung.
Die Netto-Entgelte bleiben dabei unverändert. Für Ihr Unternehmen ändert sich kostenmäßig nichts, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind: Denn Sie erhalten die Umsatzsteuer als »durchlaufenden Posten« vom Fiskus zurück. Dürfen Sie die Umsatzsteuer nicht absetzen, gleichen Sie steuerrechtlich einem Endverbraucher: Sie tragen den Umsatzsteuer-Betrag selbst, Ihre Kosten für die oben genannten Sendungsarten erhöhen sich also um 19 Prozent.
Für die meisten Sendungen bleibt aber alles beim Alten. Von der Umsatzsteuer sind u.a. weiterhin befreit:
Mehr Informationen finden Sie auch in der Präsentation der Deutschen Post AG.
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